StartseiteGebäudeversicherung

Armaturen (Bruchschäden)
Es sind Schäden an Armaturen auch dann im Rahmen der Leitungswasserversicherung eingeschlossen, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt. Armaturen sind: Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen jedoch nicht Sanitäre Anlagen wie Waschbecken, Badewannen, Toiletten usw., Heizungskörper.

Verleichen Sie jetzt kostenlos und sparen dabei


Druckbare Version

23 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
14 Ableitungsrohre außerhalb Versicherungsgrundst.
AGBThemenImpressum