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Armaturen (Bruchschäden)
Es sind Schäden an Armaturen auch dann im Rahmen der Leitungswasserversicherung eingeschlossen, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt. Armaturen sind: Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen jedoch nicht Sanitäre Anlagen wie Waschbecken, Badewannen, Toiletten usw., Heizungskörper.

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23 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
14 Ableitungsrohre außerhalb Versicherungsgrundst.
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