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Graffiti
Der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von mut- oder böswillig aufgebrachten Malereien (Graffiti) mit handelsüblicher Farbe an den Außenfassaden der versicherten Gebäude durch Dritte. Zur Außenfassade zählen fertiggestellte Mauerwerke, Verkleidungen, Verputz und Anstrich sowie Rahmen von Fenstern und Türen. Versichert sind die Kosten für die Reinigung der Außenfassade von der Verschmutzung bis zu einer Höhe von 3,5 Meter über dem Erdboden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Krieg; Innere Unruhen; Verschmutzungen oder Beschädigungen, die vor Vertragsbeginn bereits vorhanden waren; vorsätzliche Verschmutzungen durch den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten; Verschmutzungen oder Beschädigungen durch andere Materialien als handelsübliche Farbe; Kosten für die Erneuerung oder Anpassung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen oder Verkleidungen der Außenfassade; Wertminderungen; Bearbeitungsschäden durch Reinigungsvorgang sowie Beseitigung von Schäden auf Weichholz und mineralischem Dämmputz.

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Wohngebäudeversicherung __________ Vergleich
35 Wasser- und Heizungsrohre außerhalb Grdst.
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