StartseiteGebäudeversicherung

Rauchschäden
Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.

Verleichen Sie jetzt kostenlos und sparen dabei


Druckbare Version

13 Ableitungsrohre auf Versicherungsgrundstück
15 Absturz unbemannter Flugkörper
AGB und DatenschutzThemenImpressum