Ist Schlüsselverlust mitversicherbar? Ja Der Verlust von privaten Schlüsseln zur Zentralschließanlage der GEMIETETEN WOHNUNG (Haus- und Wohnungstür) ( kann in die Privathaftpflichtversicherung gegen Mehrprämie eingeschlossen werden. In einigen Tarifen ist dieses Risiko schon enthalten. Nein der Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür ist generell nicht versicherbar.
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Ihrer Immobilie, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstanden sind. Ohne eine Brandversicherung bekommen Sie i.d.R nicht einmal eine Finanzi...
Die Kraftfahrzeug Haftplichtversicherung ist Plicht - Die Kaskoversicherung können Sie selbst entscheiden - für beide gilt: hier kann man richtig sparen - vergleichen Sie !