Schulunfähigkeitsversicherung - später Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsschutz kann mit einer Schulunfähigkeits-Versicherung abgerundet werden. Ist Ihr Enkelkind bei Vertragsbschluß schon 6 Jahre* alt, können Sie ab Beginn eine monatliche Rente von bis zu 1.000 EUR bei Schulunfähigkeit versichern. Wenn Ihr Enkelkind bei Vertragsabschluß noch keine 6 Jahre* alt ist, kann während des ersten Schuljahres eine Schulunfähigkeits-Versicherung nachträglich eingeschlossen werden: 500 EUR monaltiche Rente mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Dieser Schutz kann später ohne Gesundheitsfragen in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung umgewandelt werden - auch in die Comfort-Variante, die zusätzliche Sicherheit bietet.
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