Sicher zum Ziel und noch weiter
Der Versorger ist während der Versorgungsphase mit abgesichert: Stirbt er, wird das Vorsorgeziel durch die Beitragsfreiheit trotzdem erreicht und obendrein zahlen wir vor dem Alter 8 Jahre des versicherten Kindes eine Todesfall-Leistung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie 10 % oder 60 % der Beitragssumme aus der Hauptversicherung als Todesfallschutz vereinbaren wollen.
|
 |
|