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Sind meine volljährigen Kinder in der Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.

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