| Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten.
 Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz:
 Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
 Steuerrechtsschutz vor Gerichten:
 Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze.
 SIE SIND VERSICHERT:
 Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
 SIE SIND NICHT VERSICHERT:
 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
 In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
 - dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
 - der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
 - Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
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